1.  Es dürfen keine Gegenstände in die Schule mitgebracht werden, die im Unterricht stören, die andere bedrohen oder verletzen. Dazu gehören Spielsachen, Waffen, elektronische Geräte wie Handys oder Tablets sowie gefährliche Gegenstände. Dies gilt für das gesamte Schulgelände. Sollten wir elektronische Gegenstände, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sicherstellen, sind diese von den Eltern bei der Schulleitung abzuholen.

 

     2.  Für mitgebrachte Gegenstände wie Unterrichtsmaterial, Sportsachen, Fahrräder, Kleidungsstücke, Uhren und Schmuck ist jedes Kind selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Verlust.

 

     3.  Erwachsene begleiten die Schülerinnen und Schüler bis zum Hoftor und holen sie dort nach Schulschluss wieder ab. Alle Schulkinder gehen alleine in ihre Klassenräume. Das Betreten des Schulgeländes ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

 

     4. Folgende Unterrichtszeiten gelten an unserer Schule:

 o   8.00 Uhr bis 11.30 Uhr (Ende nach der 4. Stunde)

 o   8.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Ende nach der 5. Stunde)

 o   8.00 Uhr bis 13.15 Uhr (Ende nach der 6. Stunde).

 

Folgende Unterrichtszeiten gelten inklusive Betreuung und Ganztag an unserer Schule:

 o   8.00 Uhr bis 12.45 Uhr (Ende der Betreuungszeit)

 o   8.00 Uhr bis 15.45 Uhr (Ende der Ganztagszeit)

 

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude ab 7.40 Uhr betreten und warten leise bis zum Unterrichtsbeginn in ihren Unterrichtsräumen.

 

     5.  Das Befahren der Ringstraße ist von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr nur mit Genehmigung erlaubt. Beim Bringen und Holen der Schülerinnen und Schüler müssen die Parkplätze außerhalb der Ringstraße genutzt werden.

 

     6.  Bei Krankheit des Kindes erfolgt eine Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten telefonisch oder per Email (sekretariat-hinrich-wolff-schule@gmx.de) bis 7.50 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung muss im Schulplaner nachgetragen werden. Sollte ein Kind während des Schultages erkranken, muss es von den Eltern nach telefonischer Rücksprache abgeholt werden.

 

     7.  Abmeldungen vom Ganztag sind nur in Ausnahmefällen begründet möglich. Diese sind schriftlich bei Unterrichtsbeginn der Klassenlehrkraft vorzulegen. 

 

     8.  Eine Unterrichtsbefreiung direkt vor oder nach den Schulferien ist schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.

 

     9.  Datenschutz:

 o   Alle Daten unserer Schülerinnen und Schüler werden vertraulich behandelt.

 o   Bei einem Schulwechsel werden die Schülerdaten an die neue Schule weitergegeben.

 o   Es ist verboten, während Schulveranstaltungen Fotos oder Videos zu machen. Sollten Eltern dies machen, müssen sie sich die Einwilligung der Eltern anderer fotografierter Kinder selbstständig einholen.

 

     10. Gefundene Gegenstände werden bei der Sekretärin oder dem Hausmeister abgegeben. Alle Fundsachen werden ca. 3 Monate aufbewahrt. Werden diese in diesem Zeitraum nicht abgeholt, werden sie durch die Schule entsorgt.

 

     11. Gespräche mit Lehrkräften oder GanztagsmitarbeiterInnen sind jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Unangemeldete Gespräche können während des Schultages nicht geführt werden.

 

     12. Der Schulweg unterliegt der Aufsichtspflicht durch die Eltern. Wird für den Schulweg ein Fahrrad genutzt, sind die Eltern für die Verkehrssicherheit des Fahrrades und das Tragen eines Fahrradhelmes verantwortlich. Sollte die Schule feststellen, dass ein Fahrrad nicht verkehrssicher ist, wird das Abstellen des Fahrrades auf dem Schulgelände untersagt.

 

     13.  Sport- und Schwimmunterricht:

 ·         Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen warten, bis die Lehrkraft kommt und sie zum Sport oder Schwimmen abholt.

 ·         Die dritten und vierten Klassen gehen in Gruppen selbstständig auf dem kürzesten Weg zur Sport- oder Schwimmhalle.

 ·         Fällt der Sport- oder Schwimmunterricht in die erste oder letzte Stunde, dürfen die Kinder der dritten und vierten Klassen mit dem Fahrrad hinfahren oder direkt vor Ort aus dem Bus steigen.

 

     14.  Das Rauchen jeglicher Art, der Verzehr von Alkohol sowie das Mitführen von Hunden sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

     15.  Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet.

 

     16.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist diese Schulordnung Lücken auf, bleiben die übri­gen Bestimmungen dieser Schulordnung davon unberührt und gültig.

 

Die Schulordnung tritt zum 12.11.2018 in Kraft.